Moin
Ich habe mich neulich mal gefragt, bis zu welcher Größe es möglich wäre, keine Schäden zu verursachen.
Das hängt natürlich maßgeblich von dem Gewicht ab sowie, was in der Umgebung ist bzw die Beschaffung davon.
Als Anhaltspunkt nehmen wir mal 2 Frauen, eine 50Kg, die andere 100Kg
Während letztere bei 10 facher Vergrößerung bei 100 Tonnen liegt, ist die leichtere bei 20 facher Vergrößerung bereits 400 Tonnen schwer.
Erstere hat pro Fuß eine Aufstandsfläche von ca 3m² die andere ca 12m²
Beide liegen also bei ca 33 Tonnen pro qm.
Hier eine entsprechende Liste
A 15 | 15 kN Prüfkraft, entspricht 1,5 Tonnen Prüflast: Gruppe 1: Verkehrsflächen, die ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können. Auch für Grünflächen geeignet. |
B 125 | 125 kN Prüfkraft: entspricht 12,5 Tonnen Prüflast: Gruppe 2: Gehwege, Fußgängerzonen und vergleichbare Flächen, PKW-Parkflächen und PKW-Parkdecks. |
C 250 | 250 kN Prüfkraft, entspricht 25 Tonnen Prüflast: Gruppe 3: Bordrinnenbereich, Parkplätze und unbefahrene Seitenstreifen und Ähnliches. Bordschlitzrinnen sind immer Gruppe 3. |
D 400 | 400 kN Prüfkraft, entspricht 40 Tonnen Prüflast: Gruppe 4: Fahrbahnen von Straßen (auch Fußgängerstraßen), Seitenstreifen von Straßen und Parkflächen, die für alle Arten von Straßenfahrzeugen zugelassen sind. |
E 600 | 600 kN Prüfkraft, entspricht 60 Tonnen Prüflast: Gruppe 5: Flächen, die mit hohen Radlasten befahren werden, z.B. Industrie- und Militäranlagen. |
F 900 | 900 kN Prüfkraft, entspricht 90 Tonnen Prüflast: Gruppe 6: Flächen, die mit besonders hohen Radlasten befahren werden, z.B. Flugbetriebsflächen und Häfen. |
Abdeckungen ab der Klasse C 250 müssen verkehrssicher befestigt sein.
Die zulässige Belastung darf nicht mit der Prüflast verwechselt werden. Die zulässige Belastung ist um ein Vielfaches geringer.
Die eben genannten Maßstäbe stellen also wohl die Grenze im öffentlichen Raum da, Bei Militär, Hafen sowie speziellen Bauflächen wäre also noch etwas mehr möglich.
Was meint ihr?