Hi, kürzlich bin ich bei Wikipedia auf Folgendes gestoßen:
Verfassungsklage gegen das Pornografieverbot
Am 30.03.2005 reichte Tobias Huch eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den § 184c StGB (heute: § 184d StGB) ein. Der Antrag lautet, § 184d StGB aufzuheben, soweit er sich auf das Verbreiten so genannter weicher Pornografie in Tele- und Mediendiensten bezieht. Gestützt auf ein Rechtsgutachten des Leipziger Professors Schumann (Institut für Strafrecht und Jugendschutzrecht der Medien) und Expertenaussagen beispielsweise des Professors Jo Groebel vom European Institute for the Media, Düsseldorf, rechnet der Beschwerdeführer mit der angegriffenen Strafrechtsbestimmung ab. Es ließe sich nicht beweisen und es spreche auch nichts dafür, dass weiche Pornografie schädlich für Minderjährige sei. Dies würde durch die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten unterstrichen. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht vor langer Zeit dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative (also einen gewissen Spielraum) eingeräumt, ob er Pornografie für schädlich halte oder nicht. Diesen Spielraum habe der Gesetzgeber jedoch nicht ausgefüllt. Bis heute mangele es an jeglichem Beweis der Schädlichkeit von weicher Pornografie für Minderjährige. Würde man dem Gesetzgeber auf ewige Zeit zubilligen, Freiheitsrechte auf Grund einer reinen Spekulation zu beschneiden, so laufe dies auf eine "Lizenz zur Willkür" hinaus. § 184d StGB in seiner von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vertretenen Auslegung sei insbesondere international gar nicht durchsetzbar und erweise sich somit als rein symbolische Gesetzgebung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. § 184d StGB verstoße gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Außerdem diskriminiere er deutsche Pornografieanbieter im Vergleich zu ausländischen Anbietern. Das Verfahren wurde vom BVerfG zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 710/05) und es wird auf einen Verhandlungstermin gewartet. Verfahren vor dem BVerfG können bis zu 10 Jahren andauern.
Was haltet Ihr davon? Ist alles gut so wie es ist oder sind Änderungen der aktuellen Gesetze ( lockern/VERSCHÄRFEN) sinnvoll?
Interessante Texte (z.B. über Herrn Huch selber) unter:
http://www.taz.de/1/politik/schw…t-mobile-daten/
http://de.wikipedia.org/wiki/Tobias_Huch
http://www.gulli.com/news/tobias-hu…sur-2009-03-26/